Mit der Petition wird gefordert, die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI für Familien mit pflegebedürftigen, neurodivergenten und traumatisierten Kindern in der bisherigen Höhe, Flexibilität und Wahlfreiheit zu erhalten. Dies gilt insbesondere für die Möglichkeit, die Ersatzpflege weiterhin durch eine dem Kind vertraute Person durchführen zu lassen.
Begründung
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom Juni 2026 sieht vor, die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ab 2027 ersatzlos zu streichen und durch ein „Überbrückungsbudget” zu ersetzen. Dieses ist deutlich geringer (1.855 statt bisher bis zu 3.539 Euro pro Jahr bei Pflegegrad 2-3) und darf nur noch über zugelassene Pflegedienste oder stationäre Einrichtungen genutzt werden. Eine Ersatzpflege durch private Vertrauenspersonen entfällt.
Wir schreiben aus der Perspektive von Eltern, Pflege- und Adoptiveltern, die Kinder mit Fetaler Alkoholspektrumstörung (FASD) und anderen Formen von Neurodivergenz und früher Traumatisierung großziehen. Für uns ist die Verhinderungspflege keine Zusatzleistung, sondern die letzte verbliebene Möglichkeit, kurzfristig zu regenerieren, ohne unser Kind zu gefährden.
1. Kontinuität statt fremder Gesichter: FASD beeinträchtigt Selbstregulation und Reizverarbeitung dauerhaft. Diese Kinder brauchen bekannte, verlässliche Bezugspersonen. Ein unbekannter Pflegedienst oder eine fremde Einrichtung kann akute Dysregulation und Krisen auslösen, statt Entlastung zu schaffen.
2. Fällt die einzige eingespielte Pflegeperson aus – durch Erschöpfung, Krankheit oder fehlende Vertretung – und steht keine dem Kind vertraute Ersatzperson mehr zur Verfügung, drohen häufig die Einweisung in die Kinder- und Jugendpsychiatrie oder die Fremdunterbringung über die Jugendhilfe. Für FASD-Kinder ist der abrupte Verlust der stabilen Bezugsperson eine der größten vermeidbaren Traumatisierungen.
3. Familien investieren Jahre in Therapien, Beziehungsaufbau und Stabilität. Ein einziger Systemzusammenbruch, weil keine Vertretung mehr organisierbar ist, kann all das zunichtemachen. Familiensysteme werden zerschlagen, Kinder verlieren ihr Zuhause, Eltern werden gesundheitlich und seelisch aufgerieben.
4. Pflegende Eltern von FASD-Kindern leisten bereits jetzt Rund-um-die-Uhr-Betreuung, Co-Regulation und Therapiekoordination, oft ohne gesellschaftliches Verständnis für diese unsichtbare Behinderung. Fachverbände warnen, dass die geplante Streichung massive Verschlechterungen für pflegende Familien bedeutet.
5. Eine stationäre Unterbringung kostet den Staat um ein Vielfaches mehr als familiennahe Verhinderungspflege: Stationäre Erziehungshilfen liegen im Schnitt bei rund 2.900 bis 3.400 Euro monatlich, akute Inobhutnahmen laut Presseberichten teils bei 11.000 bis 30.000 Euro monatlich – gegenüber bislang bis zu 3.539 Euro pro Jahr an Verhinderungspflege. Die Reform spart an der falschen Stelle.
Wir fordern den Bundestag auf sicherzustellen, dass die Verhinderungspflege in bisheriger Höhe, Flexibilität und mit der Möglichkeit privater, dem Kind vertrauter Ersatzpersonen erhalten bleibt, und die besondere Situation von Familien mit neurodivergenten und traumatisierten Kindern im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.
Diese Petition wurde im August beim Deutschen Bundestag eingereicht und vor wenigen Tagen als Petition des Deutschen Bundestages akzeptiert und zur Unterschrift freigegeben.
Diese Petition mit der Id-Nr. 206602 kann auf dieser Webseite des Deutschen Bundestages
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2026/_08/_10/Petition_206602.html
unterschrieben werden.

