Verordnung zum Pauschalbetrag für Pflegekinder

Am 12. Dezember 2024 hat die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt die Verordnung zum Pauschalbetrag der Vollzeitpflege vom 2. Dezember veröffentlicht. Damit setzt das Land Sachsen-Anhalt die Empfehlungen des Deutschen Verein für das Jahr 2025 komplett um.

 https://www.deutscher-verein.de/empfehlungen-stellungnahmen/detail/empfehlungen-des-deutschen-vereins-fuer-oeffentliche-und-private-fuersorge-ev-zur-fortschreibung-der-pauschalbetraege-in-der-vollzeitpflege-33-39-sgb-viii-fuer-das-jahr-2025/