Verordnung zum Pauschalbetrag für Pflegekinder
Am 12. Dezember 2024 hat die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt die Verordnung zum Pauschalbetrag der Vollzeitpflege vom 2. Dezember veröffentlicht. Damit setzt das Land Sachsen-Anhalt die Empfehlungen des Deutschen Verein für das Jahr 2025 komplett um.