Bereitschaftspflege
Der Aufenthalt eines Kindes in einer Bereitschaftspflege sollte maximal auf sechs Monate beschränkt werden.
Häufig ist diese zeitliche Begrenzung nicht einhaltbar, besonders dann, wenn das Jugendamt umfangreiche Informationen und Stellungnahmen einholen muss. Eine weitere Verzögerung kann durch ein Gerichtsverfahren entstehen, wenn die Frage der elterlichen Sorge vor dem Familiengericht behandelt werden muss. In der Praxis erleben wir dadurch Aufenthalte von Pflegekindern in einer Bereitschaftspflege von einem Jahr und mehr.
Bereitschaftspflegestellen haben eine schwere Aufgabe zu erfüllen:
- sie müssen jederzeit bereit zu sein, ein Kind aufzunehmen
- dabei erleben sie vielfach schwer gestörte und verunsicherte Kinder und Jugendliche in akuten Krisensituationen
- die Unterbringung ist meist für einen unbestimmten Zeitraum
- sie erfahren nichts oder wenig über die vorausgegangenen Geschehnisse
- sie müssen für die Zeit der Bereitschaftspflege dem Kind ein stabiles familiäres Umfeld geben
- und sich dann auch wieder vom Kind trennen können.

