Pflegekind

Ein Pflegekind in Vollzeitpflege ist ein Kind, das nicht bei seinen eigenen Eltern, sondern über Tag und über Nacht in einer anderen Familie aufwächst. In Sachsen-Anhalt lebten 2023 rund 3.000 Pflegekinder in etwa 2.000 Pflegefamilien. Gut ein Drittel aller Pflegekinder ist bei Pflegeeltern untergebracht, die mit ihnen verwandt sind. Die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie dauert je nach Bedarf entweder einige Wochen oder Monate, meist jedoch einige Jahre bis möglicherweise zur Volljährigkeit. 

Die Unterbringung des Kindes ist eine Leistung des Jugendamtes im Rahmen der Hilfe zur Erziehung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Wenn die Eltern des Kindes sich nicht in der Lage sehen, das Kind angemessen großziehen zu können, können sie sich an das Jugendamt wenden. Häufig jedoch greift das Jugendamt im Rahmen einer Kindeswohlgefährdung ein und nimmt das Kind in Obhut. 

Ein Pflegekind wird nicht als Pflegekind geboren, es wird dazu gemacht. Pflegekind sein ist das Ergebnis schwieriger Monate oder Jahre, in denen das Kind Vernachlässigung und möglicherweise Misshandlung und Missbrauch erlebt. Trennungen, Überforderungen, Handicaps und Behinderungen belasten das Kind zusätzlich und geben ihm ein Bild der Welt, die nicht gut zu ihm ist, auf die es sich nicht verlassen und der er nicht vertrauen kann. 

Pflegekinder sind Kinder mit einem Rucksack voll Überlebensstrategien, Misstrauen, Ängste und großer Vorsicht. Mit diesem Rucksack kommen sie in die Pflegefamilie. Das Leben dort ist ihnen fremd, unverständlich und mit vielen Fragezeichen versehen. Sowohl Pflegekind als auch Pflegeeltern brauchen Zeit um zueinanderzufinden. 

Dem Pflegekind hilft es sehr, wenn die Pflegeeltern von seiner Vorgeschichte wissen und die gesamte Familie fachlich und bedarfsgerecht beraten und begleitet wird. Die Leistungen des Jugendamtes müssen sich am Bedarf des Kindes orientieren, um ihm einen Weg zur Selbstfindung, und Eigenständigkeit zu ermöglichen. 

Pflegekinder sind keine Adoptivkinder. Sie bleiben rechtlich gesehen Kinder ihrer Herkunftseltern. Ihre Eltern behalten auch das Sorgerecht für ihre Kinder, wenn es ihnen nicht aufgrund von kindeswohlgefährdendem Verhalten entzogen wurde und das Kind einen Vormund hat. 

Aber auch dann hat das Kind ein Recht auf Kontakt zu seinen Eltern und umgekehrt. Es ist daher unumgänglich, dass Pflegeeltern mit den Eltern ihrer Pflegekinder zusammenarbeiten müssen.