Sonderpflegestellen
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt heißt es: "Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll bei Bedarf in sozial- oder heilpädagogischen Pflegestellen oder in Pflegestellen gewährt werden"
Etwa 7 % der Pflegekinder in Sachsen-Anhalt leben in heilpädagogischen oder sozialpädagogischen Pflegefamilien.
In heil- oder sozialpädagogische Pflegefamilien hat einer der Pflegeeltern eine entsprechende berufliche Ausbildung, die als Anerkennung für diese besondere Aufgabe angesehen wird. Pflegeeltern, die eine solche Ausbildung nicht haben, können sich außerdem im Rahmen entsprechender Fort- und Weiterbildung durch das Fachzentrum Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt für diese Aufgabe qualifizieren.

