Für ein Kind in einer Pflegefamilie tragen grundsätzlich die Eltern des Kindes weiterhin die elterliche Sorge. Wenn aufgrund kinderschädlichen Ereignisse den Eltern das Sorgerecht vom Familiengericht entzogen wurde, wird ein Vormund für das Kind in allen wesentlichen Entscheidungen zuständig.
Ein Vormund kann sein:
- Amtsvormund: das Jugendamt wird zum Vormund bestellt und innerhalb des Jugendamtes erhält ein Mitarbeiter diese Aufgabe
- Vereinsvormund: eine Person innerhalb eines dafür genehmigten Vereins wird zum Vormund benannt.
- Berufsvormund: eine für diese Aufgabe vom Gericht zugelassene unabhängige Person wird berufsmäßig Vormund
- Ehrenamtlicher Vormund: eine vom Gericht bestellte Person erfüllt diese Aufgabe ehrenamtlich und erhält eine Aufwandsentschädigung.
Die ehrenamtliche Vormundschaft wird vom Gesetz als vorrangig angesehen.
Wenn das Gericht nicht das gesamte Sorgerecht den Eltern entzieht, sondern nur gewisse Teile z.B. Bestimmung des Aufenthalts, Gesundheitsfürsorge, Ausbildungsfragen etc., dann heißt diese Person im Gesetz „Pfleger“ oder „Ergänzungspfleger“. In der Praxis wird häufig von einem „Teilvormund“ gesprochen.
Vormünder oder Pfleger für Pflegekinder können auch die Pflegeeltern der Kinder sein, die sich dann als ehrenamtliche Vormünder beim Familiengericht zur Verfügung stellen können.
Im Pflegekinderwesen gibt es auch die Möglichkeit, dass die leiblichen Eltern Teile ihres Sorgerechtes freiwillig auf die Pflegeeltern ihres Kindes übertragen können. Eine solche freiwillige Übertragung wird vom Familiengericht überprüft und für gut geheißen, wenn es dem Wohl des Kindes entspricht.
Aufgabenverteilung von Vormund, Eltern und Pflegeeltern im Alltag der Pflegefamilie
Das Pflegekind bleibt rechtlich gesehen ein Teil seiner Herkunftsfamilie, auch dann, wenn es in der Pflegefamilie SEINE Familie sieht.
Die Eltern oder der Vormund des Pflegekindes haben das Recht, grundsätzliche Entscheidungen, die in die Zukunft des Kindes hineinwirken können zu entscheiden.
Zum Beispiel: Anmeldungen bei Kita und Schule, Ausbildungsverträge, wesentliche gesundheitliche Entscheidungen wie Operationen, Psychopharmakas, Therapien, Vermögensfragen, Anträge bei Behörden etc.
Da das Pflegekind jedoch seinen Alltag in der Pflegefamilie verbringt, haben die Pflegeeltern das Recht, alltägliche Entscheidungen für das Kind zu fällen. Die Pflegeeltern üben die Alltagssorge aus, damit der Alltag mit dem Kind überhaupt möglich ist. Beispiele: Alltag in der Schule und Kita mit der Möglichkeit, sich in die Elternvertretungen wählen zu lassen. Entscheidungen über Arbeitsgemeinschaften, Vereinszugehörigkeiten, Mitfahrt in den Urlaub, Kontakt mit Freunden, Arztbesuchen etc.
Es ist wichtig, dass Vormund, Eltern und Pflegeeltern gut zusammenarbeiten und somit in den wichtigen Fragen für das Kind angemessen entscheiden können und sich einig sind.

