Pflegeeltern

Pflegeeltern sind Personen, die ein Kind oder einen Jugendlichen über Tag und über Nacht in ihren Haushalt aufgenommen haben. Pflegeeltern können als verheiratete oder unverheiratete Paare zusammenleben. Ebenso können sie verschieden- oder gleichgeschlechtlich sein. Auch Alleinstehende können ein Pflegekind aufnehmen.

In Sachsen-Anhalt gibt es rund 2.000 Pflegepersonen. 

Das Jugendamt hat die gesetzliche Aufgabe, die Geeignetheit von Pflegeeltern festzustellen und darauf zu achten, dass es dem Wohl des Kindes entspricht, in der vom Jugendamt vermittelten Pflegefamilie zu leben. 

Obwohl das Pflegekind im Haushalt der Pflegeeltern lebt, haben die Pflegeeltern nur das Recht, alltägliche Entscheidungen für das Kind zu treffen. Damit sind Entscheidungen gemeint, die für die Zukunft des Kindes keine erhebliche Auswirkung haben, sondern nur dem Gelingen des Alltages dienen. Zukunftsträchtige Entscheidungen können nur von den Eltern oder vom Vormund als die Personensorgeberechtigte des Kindes gefällt werden. 

Eine vom Jugendamt grundsätzlich festgestellte Geeignetheit als Pflegeeltern setzt voraus, dass die Pflegeeltern gewillt und bereit sind, sich vom Jugendamt beraten und begleiten zu lassen. Pflegeeltern sind außerdem verpflichtet, mit den Personensorgeberechtigten ihres Pflegekindes zusammen zu arbeiten.

Um ihre Aufgabe gut erledigen zu können, werden alle Personen, die sich als Pflegeeltern beim Jugendamt bewerben, vom Jugendamt in persönlichen Gesprächen kennengelernt und in Gruppen geschult. Erkennt das Jugendamt eine Geeignetheit, dann wird ein Kind in die Familie vermittelt und die Pflegefamilie wird vom Jugendamt oder einen vom Jugendamt dafür beauftragten Verein beraten und begleitet. Alljährlich findet ein sogenanntes Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten statt, in dem beschrieben wird, welche Entwicklung das Kind gemacht hat und welche Hilfen das Kind oder die Pflegeeltern brauchen. 

Pflegeeltern erhalten für ihr Pflegekind monatliche Unterhaltszahlungen durch das Jugendamt (Pflegegeld). Ebenso besteht ein Anspruch auf Beihilfen bei besonderen Anlässen z. B. Einschulung, Jugendweihe, Konfirmation, bestimmte Krankenhilfen etc. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des zuständigen Ministeriums Sachsen-Anhalt

https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/familie/kindschaftsfragen/pflegschaft-jugendamt

Wenn Sie ein Pflegekind bei sich aufnehmen wollen, dann können Sie beim Jugendamt an Ihrem Wohnort nachfragen. Von dort werden Sie zu Vorbereitungsseminaren und zu Gesprächen im Amt eingeladen und in ihrem Zuhause von Fachkräften des Jugendamtes besucht.

Etwa 30 % aller Pflegeeltern sind mit ihrem Pflegekind verwandt. Es gibt jedoch große regionale Unterschiede. Die Statistik zeigt, dass in Großstädten diese Prozentzahl wesentlich höher ist.